Kelut GmbH - AGB


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KELUT GMBH

Geschäftszweig "Sammeln und Behandeln von Abfällen und Abwässern"

1. Allgemeines

Sämtliche Leistungen und Lieferungen der Kelut GmbH an den Vertragspartner erfolgen aufgrund der
vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
werden nicht Vertragsinhalt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Informationen gemäß dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG):

  • Wesentliche Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung: Siehe Pkt 4.
  • Kelut GmbH, Wehlistrasse 146/2/5, 1020 Wien
    Telefon: +43 664 5605885
    Email: office@bau-entsorgung.at.

Verbraucher haben ein Rücktrittsrecht für 14 Tage ab Vertragsabschluss. Kelut GmbH erbringt daher bei Verbraucher die
Leistung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Der Verbraucher kann die Leistungserbringung bereits
während der Widerrufsfrist verlangen. Wird diese Leistung vereinbarungsgemäß während der Widerrufsfrist erbracht
und übt der Verbraucher sein Recht auf Widerruf aus, so hat er Kelut GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem
Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, in dem der Verbraucher Kelut GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts
hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der
im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

2. Preise und Angebote

Die Lieferungen und Leistungen erfolgen jeweils zu den zum Leistungszeitpunkt gültigen Listenpreisen. Die Angebote der Kelut
GmbH sind freibleibend. Wir legen größten Wert darauf Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten, dennoch kann es
zu Verzögerungen kommen weshalb unsere angegebenen Liefer- und Leistungsfristen unverbindliche Zirka-Termine
sind. Ersatzansprüche wegen Verzugs werden ausgeschlossen, ausgenommen der Verzug beruht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit.

3. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt nach Bestellung im Vorhinein. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen der Schriftform. Vereinbarte
Preisnachlässe bzw. Rabattgewährungen gelten nur unter der Bedingung der fristgerechten Zahlung und verlieren bei
Zahlungsverzug ihre Gültigkeit. Überdies ist Kelut GmbH berechtigt, alle offenen Leistungen sofort abzurechnen und
ohne Zahlungsziel fällig zu stellen. Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Schadenersatz bleibt davon unberührt.

4. Leistungsumfang

Kelut GmbH stellt bereit und vermietet Mulden und Containern (Behälter) zum Befüllen durch den Vertragspartner,
bewerkstelligt den Abtransport, entsorgt bzw. verwertet den Inhalt und erbringt diverse Transportleistungen. Die
Abfälle sind vom Vertragspartner entsprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Normen sowie unserer
Übernahmekriterien zu deklarieren. Der Vertragspartner haftet für sämtliche durch eine unrichtige Deklaration entstehenden
Kosten und Schäden. Kelut GmbH ist berechtigt, die Abfälle auf Kosten des Vertragspartners zu untersuchen und zu
analysieren. Die Abfälle gehen mit der Übernahme durch Kelut GmbH in deren Eigentum über (Verladen des Behältnisses auf
dem LKW). Bei unrichtiger Deklaration oder sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen ist Kelut GmbH berechtigt, auch
nach Übernahme der Abfälle diese an den Vertragspartner rückzustellen, wobei dieser zur Rücknahme verpflichtet ist. Die
Behälter dürfen nur bis zur/zum zulässigem Inhaltsgröße und Ladegewicht befüllt werden. Der Vertragspartner ist verpflichtet
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere die StVO) einzuhalten. Für Um- oder Abladungen wegen
Überfüllung der Behälter hat der Vertragspartner zu sorgen. Der jeweilige Aufstellungsort für Mulden und Container ist vom
Vertragspartner genau festzulegen. Der Vertragspartner sorgt für entsprechende Manipulationsfläche zur Aufstellung bzw.
zum Wechseln bzw. Abholen der Behälter, andernfalls ist Kelut GmbH berechtigt diesbezüglich Mehrkosten in Rechnung
zu stellen. Erforderliche Bewilligungen zur Aufstellung von Behältern sind vom Vertragspartner rechtzeitig einzuholen und
die entsprechenden Gesetze und behördlichen Vorschriften zu beachten. Die Zufahrt für Lastkraftfahrzeuge mit einem
höchstzulässigen Gesamtgewicht von mindestens 18 to muss gegeben sein. Für Schäden auf den jeweiligen Abstellflächen
und deren Zufahrten, die nur durch das Zu- und Abfahren bzw. Abstellen und Aufnehmen der jeweiligen Behälter auftreten,
haftet der Vertragspartner, es sei denn, dem Beauftragten der Kelut GmbH ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
Kelut GmbH stellt den Vertragspartnern die Behälter bis zu 7 Kalendertagen mietfrei zur Verfügung, danach ist eine Miete
pro angefangenen Tag gemäß den Listenpreisen zu entrichten. Jede Beschädigung von Behältern während der Befülloder
Stehzeit hat der Vertragspartner zu vertreten.
Kelut GmbH Behälter dürfen nur von der Kelut GmbH autorisierten Fahrzeugen transportiert, umgestellt, entleert oder bewegt
werden. Absetzmulden und Abrollcontainer sind nicht als Lastaufnahmemittel zugelassen und dürfen daher nicht verhoben
werden.

5. Gewährleistung und Schadenersatz

Ist der Vertragspartner Unternehmer, sind Mängelrügen innerhalb von 8 Tagen ab Lieferung bzw. Leistung bei sonstigem
Erlöschen sämtlicher Gewährleistungsansprüche schriftlich zu erstatten. Kelut GmbH übernimmt keine Haftung für die im
Rahmen der Geschäftsabwicklung entstehenden Sachschäden, sofern diese leicht fahrlässig herbeigeführt wurden.

6. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich Österreichisches Recht als vereinbart. Ist der Vertragspartner Unternehmer, wird als Gerichtsstand das
sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart.

Ausgabedatum: 01.01.2020

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